Illegale Downloads: Jetzt geht es auch der Familie an den Kragen
Gepostet am 03 November, 2018
Premiere, denn so etwas gab es noch nie. Nach einem illegalen Download soll jetzt nicht nur die verantwortliche Person haften, auch Familienmitglieder könnten womöglich den Kopf hinhalten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof. Eine außergewöhnliche Entscheidung, dass man in Zukunft für etwas bürgen muss, das man selbst nicht getan hat.
Folgender Fall hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ins Rollen gebracht: Ein Mann, wohnhaft in Deutschland, lädt ein Hörbuch herunter, ohne dafür an die "Kasse" zu gehen. Dem Verlag "Bastei Lübbe" gefiel das ganz und gar nicht. Als der Verlag dann rechtliche Schritte einleitet und Schadenersatz verlangt, versucht der Mann sich herauszureden.
Die Ausrede: Er und seine Eltern, die im gleichen Haus leben, benutzen denselben Internetanschluss. Die Eltern des Mannes hätten das Hörbuch genauso gut illegal downloaden können, was ihn wiederum nicht unbedingt schuldig mache.
Nachdem der Fall zunächst ins Landgericht München kam, landete er schließlich im Europäischen Gerichtshof. Das Landgericht hatte sich zuvor auf das Grundgesetz gestützt. Dort sei der Schutz des Familienlebens ausreichend, um eine Urheberechtsverletzung zu widerrufen. Das reichte jedoch nicht, denn der Europäische Gerichtshof stand auf der Seite des Verlages. Es handle sich eindeutig um eine Urheberechtsverletzung und die gerechtfertigte Folge, sei Schadenersatz.
Zwischen dem Recht des geistigen Eigentums und dem Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens, müsse eine bestimmte Balance herrschen.
Trotz der relativ deutlichen Andeutung des Europäischen Gerichtshofes, ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Der Fall wird im Landgericht München weitergehen. Ob man sich in hinter Familienmitgliedern "verstecken" kann, bleibt vorerst unklar. Man wartet gespannt auf die Entscheidung des Landgerichtes, die in Zukunft als Muster in ähnlichen Fällen dienen wird.