Deutsche Blitzer verlieren Zulassung: Millionen Knöllchen rechtswidrig
Gepostet am 18 December, 2018
Marius Knickberg
Redaktion
Ich glaube, den meisten ist gar nicht bewusst, wie viel ein einziges Wort eigentlich ausmachen kann. Im Fall der Aufbauanleitung für Blitzanlagen an zweispurigen Ampelkreuzungen sieht man nun, welch Unterschied ein Wort macht. Von "soll" zu "muss" - so heißt die neue Regelung in Bezug auf den Abstand von 1,20 Meter zwischen den Kontaktschleifen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PBT) hat die Änderung, die nachträglich ab Anfang des Jahres 2017 gilt, nun in die Tat umgesetzt. Dadurch werden Zahlreiche Blitzer vom Typ Traffipax TraffiPhot III des Herstellers Jenoptik nach abgängiger Zulassung vorerst außer Kraft gesetzt.
Millionen Klagen!
Einem Bericht des ADAC zufolge fallen rund 80 (!!) Kommunen der neuen Regelung "zum Opfer". Dort müssen nämlich die Messeschleifen komplett neu verlegt werden. Durch die Vorschriftsänderung könnten Millionen Klagen folgen!
Symbolbild ADAC
Zwischen 300 bis 400 Traffipax-Anlagen wurden in den letzten 3 Jahrzehnten in diesen 80 Kommunen verbaut, so eine Jenoptik-Sprecherin gegenüber der BILD Zeitung. Ganze 30 davon würden allein in Leipzig stehen. Auch in anderen Großstädten wie Hannover oder Düsseldorf sind die Anlagen zu finden.
Die Konsequenzen sehen nun folgendermaßen aus: Alle Autofahrer, die seit Anfang 2017 von solch einer Anlage geblitzt wurden, dürfen (und werden) eventuell Klagen. Allein bei zehn Blitzern pro Tag innerhalb eines Jahres wären das bereits eine Millionen Klagen.
Jedoch gibt es gewisse Kriterien, die man beachten sollte, bevor man sich jetzt auf eine Klage stürzt. Denn, Geldbußen von weniger als 250€ sind für eine Wiederaufnahmeverfahren nicht zugelassen. Mehr noch: Geblitzt worden muss man an einer zweispurigen Kreuzung.
Der Grund hierfür ist relativ simpel. Die neue Regelung bezieht sich nämlich nur auf den Abstand zwischen den Kontaktschleifen zweier nebeneinander liegenden Fahrbahnen. Ob Sie von einer Traffipax-Anlage geblitzt worden sind, können Sie auf ihrem Bußgeldbescheid nachsehen. Auch sollten Sie eventuell einen Anwalt fragen, ob Sie den Kriterien entsprechen, um zu klagen.