Hammer-Beschluss: McDonald’s verliert Namensrecht am „Big Mac“

Gepostet am 22 January, 2019

Jana Beermann

Redaktion

So schnell kann es gehen. Die "EUIPO" (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) mit Sitz in Spanien, hat nun bekannt gegeben, dass "Mc Donald's" das Markenrecht am "Big Mac" verloren hat. Die Entscheidung ist die Folge eines Streites zwischen dem Fast-Food Giganten Mc Donald's und einer kleinen irischen Fast-Food Kette Namens "Supermac's".

Supermac's gegen Mc Donald's. David gegen Goliath. David, in dem Fall die Fast-Food Kette "Supermac's" aus Irland, gewann dieses Duell dann doch recht deutlich. Und das, obwohl die Kette, die insgesamt lediglich 106 Filialen besitzt, gar keinen Bürger unter dem Namen "Bic Mac" verkauft. Angefangen hat den Streit Mc Donald's, die meinten, dass der Name der Filiale ihrem Produkt "Big Mac" zu ähnlich klinge.

McDonalds berühmter BigMac (iStock)

Der Gigant blieb hartnäckig und beharrt auf sein Markenrecht. Das ging so weit, dass es "Supermac's" nicht erlaubt war sich auszuweiten und Filialen in England oder sogar in Kontinentaleuropa aufzubauen. Im April 2017 hatte die irische Kette jedoch die Schnauze voll und sagte Mc Donald's den Kampf an. Sie forderten die Freigabe am "Mc" und "Big Mac".

Und das erfolgreich. Denn Mc Donald's war nicht in der Lage zu beweisen, dass sie die Marke „Big Mac“ in den fünf Jahren vor Klage ernsthaft und nachweislich genutzt habe. Das entschied nun das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, kurz EUIPO. Verpackungen, Werbematerial, ausgedruckte Internet-Seiten waren nicht genug, um diese Entscheidung zu ändern.

Dass andere Unternehmen den Namen "Big Mac" nun frei benutzen dürfen, ist letztendlich doch nicht der Fall. 2017 wurde Mc Donald's nämlich aktiv und ließ den Namen "Big Mac" schützen. Das bedeutet, dass man den "Big Mac" weiterhin nur bei Mc Donald's bestellen kann.

Eine McDonald's Filiale

Die Iren feiern den Erfolg trotzdem. Denn: Einer Expansion ins Ausland habe bislang nur Mc Donald's im Wege gestanden, da diesen der Name "Supermac's" lästig war. Erwähnenswert ist vor allem, dass es der irischen Kette nie um das Produkt an sich ging - "Big Mac's" gab und wird es nie bei Ihnen im Angebot geben -, sondern um ihre Geschäfte und Filialen.

Dass man bald in ganz Europa auch in "Supermac's" Burger essen gehen kann, wird nun immer wahrscheinlicher. Wir freuen uns in Deutschland schon auf „Mighty Macs“. Jedoch bleibt abzuwarten, wie die EUIPO auf Mc Donald's Beschluss reagiert, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.

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