Neue Verkehrsregeln: Ab 21 km/h zu schnell droht jetzt sofort Fahrverbot

Gepostet am 18 February, 2020

Florian Kalhoff

Redaktion

Schlechte Nachrichten für Verkehrssünder: Die Bundesländer haben einige neue Verkehrsregeln beschlossen, die in Kraft treten. Dabei werden nicht nur Raser zur Kasse gebeten, sondern auch Autofahrer, die sich nicht an gekennzeichnete Parkplätze oder Abstände halten. Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Fahrverbot – und das geht schneller als gedacht.

Die Bundesländer haben neue Regeln beschlossen, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen und gefährliche Situationen vermeiden sollen. Der Bundesrat stimmte der Reform der Straßenverkehrsordnung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer am vergangenen Freitag zu. Dies hat einige Veränderungen für Autofahrer auf sich.

Eine Frau in einer Verkehrskontrolle. (Symbolbild - www.iStock.com)

Vor allem Raser werden härter bestraft. Innerorts droht nämlich ein Fahrverbot für einen Monat, wenn sie 21 Kilometer pro Stunde schneller sind als erlaubt. Bei unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung können künftig 20 bis 100 Euro fällig werden. Auch wer unerlaubter Weise durch eine Rettungsgasse fährt muss künftig tief in die Tasche greifen: Es drohen 200 bis 320 Euro Geldstrafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Zudem ändern sich die Bestimmungen beim Abstand zu Radfahrern. Bisher galt: Autofahrer müssen „ausreichend“ Abstand halten. Dieser wird jetzt auf mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts festgesetzt – zum Schutz der Fahrradfahrer. Besonders hart werden auch Falschparker bestraft.

Ein Polizist hält eine Autofahrerin an. (Symbolbild - www.iStock.com)

Die Bußgelder für das Parken in der „zweiten Reihe“, auf Gehwegen und Radwegen steifen von mindestens 15 Euro auf bis zu 100 Euro. Ähnliche Strafen gelten auch beim Halten auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer und auf Radwegen. Bisher gilt: Autos dürfen dort bis zu drei Minuten lang parken. Künftig ist es tabu. Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann statt 15 künftig 35 Euro kosten, die Strafe für unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen steigt von 35 auf 55 Euro.

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