Wer Kurzarbeitergeld kassiert, dem droht eine Nachzahlung ans Finanzamt
Gepostet am 08 June, 2020
Für mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland haben Unternehmen Kurzarbeit angemeldet, um die Zeit von Produktionsstopps und Ladenschließungen zu überbrücken. Dies half vielen Angestellten und Unternehmen durch die Krise. Allerdings stellt sich das Kurzarbeitergeld jetzt als Steuerfalle raus. Denn wer Kurzarbeitergeld kassiert, dem drohen Steuerrückzahlungen.
Aufgrund der negativen Auswirkungen der aktuellen Krise auf die deutsche Wirtschaft hat die Bundesregierung die Regelungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld gelockert. Das bedeutete für viele Arbeitnehmer: Kurzarbeit. Für viele eine Erleichterung, denn sonst hätte Arbeitslosigkeit gedroht und Firmen wären pleite gegangen. Doch das Kurzarbeitergeld könnte zum Boomerang werden. Es drohen hohe Steuerrückzahlungen.
Ein Taschenrechner und Münzen liegen auf einem Tisch. (Symbolbild - www.iStock.com)
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt normalerweise 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts für kinderlose Arbeitnehmer und 67 Prozent für Eltern. Zudem wurde das Kurzarbeitergeld erhöht. „Wer es für eine um mindestens die Hälfte reduzierte Arbeitszeit bezieht, erhält ab dem vierten Monat 70 Prozent des entgangenen Lohns, mit Kindern 77 Prozent. Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt es dann auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent mit Kindern“, teilte der Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ mit.
Grundsätzlich gilt: Alle Formen von Kurzarbeitergeld sind steuerfrei. Allerdings muss der Bezieher eine Steuererklärung abgeben, wenn die Leistungen 410 Euro übersteigen. Das wird viele wohl vor eine neue Herausforderung stellen. Zudem unterliegen die Leistungen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Und darin liegt das Problem.
Ein Mann hält einen leeren Geldbeutel in seinen Händen. (Symbolbild - www.iStock.com)
Das zunächst steuerfreie Kurzarbeitergeld wird am Ende des Jahres dem Einkommen hinzugerechnet. Das Gesamteinkommen muss natürlich versteuert werden – und somit auch das Kurzarbeitergeld. Es kann also durchaus sein, dass bei der Einkommenssteuererklärung eine Nachzahlung droht.